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FAQ - häufig gestellte Fragen

SunExpress Flugverspätung Entschädigung

Dein Scheiss-Flug mit SunExpress war teuer genug – Wir holen dir das Geld!

Flugverspätungen mit SunExpress sind nicht nur unglaublich nervenaufreibend und verursachen große Unannehmlichkeiten, sondern sie können dich auch bares Geld kosten. Dein wohlverdienter Urlaub, wichtige Geschäftstermine oder der pünktliche Start in eine Pauschalreise – all das kann durch eine Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung platzen.

SunExpress, wie alle Fluggesellschaften, ist ein Großkonzern, der berechtigte Forderungen von Fluggästen gerne mit abgenutzten Floskeln zurückweist oder sie einfach übergeht. Sie spekulieren darauf, dass du den zeitaufwändigen Stress und das potenzielle Kostenrisiko eines juristischen Streits scheust. Als Einzelkämpfer bist du oft chancenlos gegenüber einer Airline, für die das Abbügeln von verbrieften Ansprüchen zum Tagesgeschäft gehört.

Aber keine Sorge! Wir von Scheissflug.de sind angetreten, um genau diesen Scheiss-Ärger zu beenden. Wir sind der billigste Anbieter für Fluggastforderungen und helfen dir, deine Entschädigung bei SunExpress zu erhalten – stressfrei, ohne große Anstrengungen und vor allem: ohne jedes Kostenrisiko für dich.

Prüfe jetzt deine Entschädigungsansprüche – kostenlos und unverbindlich!

Rechte bei Flugverspätung, Annullierung & Nichtbeförderung bei SunExpress

Die Grundlage für alle deine Ansprüche ist die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung regelt die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, die dir als Fluggast zustehen.

1. Entschädigung bei Flugverspätung von SunExpress

Wenn dein SunExpress Flug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel deiner Reise ankommt, hast du in der Regel Anspruch auf denselben finanziellen Ausgleich, wie bei einer Annullierung.

Wichtiger Scheiss-Fakt: Ein Flug gilt zeitlich nicht beim ersten Bodenkontakt als gelandet, sondern erst in dem Moment, wenn sich die erste Tür öffnet, damit die Fluggäste aussteigen können. Airlines versuchen gerne, diesen entscheidenden Moment zu nutzen, um die 3-Stunden-Grenze knapp zu unterschreiten.

2. Entschädigung bei Annullierung / Flugausfall von SunExpress

Wird dein SunExpress Flug gestrichen, hängt der Anspruch auf pauschale Entschädigung maßgeblich davon ab, wann die Airline dich informiert hat:

  • Benachrichtigung mindestens 14 Tage vor Abflug: Du hast keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, aber auf Unterstützungsleistungen wie die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten oder alternative Beförderung.
  • Benachrichtigung zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug: Du hast Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn der angebotene Alternativflug:
    • Mehr als 2 Stunden früher startet als der ursprüngliche Flug oder
    • Mehr als 4 Stunden später am Ziel landet als der gestrichene Flug.
  • Benachrichtigung weniger als 7 Tage vor Abflug: Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn der Alternativflug:
    • Mehr als 1 Stunde früher startet als der ursprüngliche Flug oder
    • Mehr als 2 Stunden später am Endziel landet als der gestrichene Flug.

3. Entschädigung bei Nichtbeförderung / Überbuchung bei einem SunExpress Flug

Wenn dir trotz gültigem Ticket die Beförderung verweigert wird – meist wegen Überbuchung – steht dir stets ein pauschaler finanzieller Ausgleich zu.

Wichtig: Airlines versuchen, „Freiwillige“ zu finden und bieten Gegenleistungen wie Gutscheine oder Geldbeträge an. Solche Angebote sind in der Regel jedoch mit einem Verzicht auf deine gesetzlich verbrieften Entschädigungsansprüche verbunden. Lass dich nicht übervorteilen! Für Entschädigungsansprüche wegen Nichtbeförderung als Folge eines überbuchten Fluges sind alle vorgebrachten Gründe der Airline ohne Bedeutung.

Höhe der Entschädigung (250 bis 600 ) & Staffelung nach Flugdistanz

Die Höhe deiner Entschädigung ist gesetzlich pauschal festgelegt und richtet sich ausschließlich nach der Entfernung zwischen Start- und Endzielflughafen. Es ist völlig unerheblich, ob du ein First-Class-Ticket oder ein 20-Euro-Ticket von einem Billigflieger hattest oder ob der Flug Teil einer Pauschalreise war.

Die Entschädigungspauschalen nach der EU-Verordnung 261/2004 sind gestaffelt, wobei die Entfernung nach der Großkreismethode ermittelt wird:

FlugstreckeEntfernungsbereichEntschädigungshöhe
KurzstreckeBis zu 1500 km250 Euro
Mittelstrecke (EU)Innerhalb der EU ab 1500 km400 Euro
Mittelstrecke (Non-EU)1500 bis 3500 km von/zu Nicht-EU-Airport400 Euro
LangstreckeÜber 3500 km von/zu außerhalb der EU600 Euro

Kürzung der Entschädigung (50 % Regel)

Bei Langstreckenflügen (> 3500 km) kann die Entschädigung auf 300 Euro halbiert werden, wenn die Verspätung am Endziel zwischen 3 und maximal 4 Stunden beträgt. Die vollen 600 Euro werden erst ab über 4 Stunden Verspätung fällig.

Bei Annullierung, Umbuchung oder Nichtbeförderung kann die Fluggesellschaft die Pauschale ebenfalls um 50 % kürzen, wenn der Alternativflug den Fluggast nur geringfügig später an das Ziel bringt:

  • Kurzstrecke: Nicht später als 2 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit.
  • Mittelstrecke: Nicht später als 3 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit.
  • Langstrecke: Nicht später als 4 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit.

Anspruchsberechtigt ist jede Person mit einer bestätigten Buchung und einem bezahlten Ticket. Dies gilt auch für mitreisende Kinder, sofern sie nicht kostenlos befördert wurden und ein eigenes Ticket besitzen. Auch Fluggäste, deren Flugschein als Prämie über Kundenbindungsprogramme ausgegeben wurde, sind anspruchsberechtigt.

Versorgungsleistungen am Flughafen (Verpflegung, Unterkunft, Kommunikation)

Neben der finanziellen Entschädigung hast du bei längeren Wartezeiten Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen bzw. das „Recht auf Fürsorge. Diese Leistungen stehen dir unabhängig davon zu, ob dir später eine Entschädigung zusteht (also auch bei Verspätungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen).

Die Leistungen werden fällig ab einer bestimmten Wartezeit zwischen der geplanten Abflugzeit und der tatsächlichen Startzeit:

  • Kurzstrecke (bis 1500 km): ab 2 Stunden Wartezeit.
  • Mittelstrecke (ab 1500 km): ab 3 Stunden Wartezeit.
  • Langstrecke (über 3500 km): ab 4 Stunden Wartezeit.

Zu diesen Betreuungsleistungen gehören:

  1. Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  2. Einige Kommunikationsmöglichkeiten.
  3. Sollte der Flug nicht mehr am selben Tag abgehen: Unterbringung im Hotel samt Transfers.

Wichtig: Wenn SunExpress seiner Betreuungspflicht nicht nachkommt und du dich selbst versorgen musstest, bewahre alle Belege auf!. Wir fordern diese Kosten zusätzlich als Schadensersatz für dich ein.

Rückerstattung, Umbuchung & alternative Beförderung

Neben der pauschalen Entschädigung stehen dir weitere Rechte zu, insbesondere wenn der Flug stark verspätet oder annulliert wird.

1. Rücktrittsrecht und Ticketerstattung

Bei einer Verzögerung des Abflugs von mehr als 5 Stunden kannst du vom SunExpress Flug zurücktreten und erhältst die volle Erstattung deiner Flugscheinkosten. Dies gilt auch für bereits zurückgelegte und noch bevorstehende Flugabschnitte.

Wenn die Verspätung den Zweck deiner Reise unmöglich gemacht hat, muss die Airline dich zudem dafür sorgen, dass du kostenlos zum ersten Startflughafen deiner gebuchten Gesamtflugstrecke zurückkehrst.

2. Umbuchung und Ersatzbeförderung

Alternativ zur Kostenerstattung hast du das Recht auf eine anderweitige Beförderung zum Endziel deiner Reise. Diese muss unter vergleichbaren Bedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, oder zu einem von dir gewünschten Zeitpunkt (sofern Plätze verfügbar sind).

3. Besondere Fälle: Anschlussflüge & verpasste Verbindungen

Verpasst du wegen einer Verspätung deines Zubringerfluges deinen Anschlussflug und kommst dadurch mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel deiner Reise an, hast du Anspruch auf Entschädigung.

Wichtigster Aspekt: Alle Flugabschnitte müssen unter einem einzigen Buchungscode (als eine Reise) gebucht worden sein. Die Entschädigung richtet sich dann nach der Gesamtstrecke.

Wenn Zubringer- und Anschlussflug separat gebucht wurden, hast du nur Anspruch auf Entschädigung für den verspäteten Zubringerflug, sofern dieser selbst mindestens 3 Stunden verspätet am Umstiegs-Airport landet. Die Airline ist dann nicht verpflichtet, eine Ersatzbeförderung für den verpassten Anschlussflug zu organisieren.

Ausnahmen / außergewöhnliche Umstände – Der SunExpress Trick

SunExpress wird versuchen, sich vor der Zahlung zu drücken, indem sie sich auf „außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände berufen. Entschädigungsansprüche entfallen nur dann, wenn diese Umstände unzweifelhaft vorliegen und die Airline die Störung auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermeiden können.

Was gilt als außergewöhnlicher Umstand?

Dazu zählen externe Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen:

  • Extreme Wetterbedingungen (Unwetter, Nebel, Sturm).
  • Vogelschlag oder Naturkatastrophen.
  • Streiks von Fluglotsen oder externem Personal.
  • Sperrungen des Luftraums, Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität in der Zielregion.

Was gilt NICHT als außergewöhnlicher Umstand – und ist also das Problem von SunExpress?

Fluggesellschaften versuchen oft, sich mit fragwürdigen Begründungen herauszureden. Die Verantwortung liegt jedoch bei der Airline bei:

  • Technische Probleme an der Maschine. Die Gerichte haben hierzu bereits zahlreiche Entscheidungen getroffen, die es Airlines kaum noch ermöglichen, sich herauszureden.
  • Streiks des eigenen Personals (Piloten, Flugbegleiter).
  • Personelle und wirtschaftliche Fehlkalkulationen (z.B. mangelnde Auslastung, um Flüge zusammenzulegen).

Gerade technische Mängel landen häufig vor Gericht. Für dich als Laie ist es fast unmöglich, den Überblick über die komplexe Rechtsprechung zu behalten und die Argumente der Airline zu entkräften. Aber keine Sorge: Die Experten von Scheissflug.de kennen die aktuelle Rechtslage und die relevanten gerichtlichen Entscheidungen ganz genau. Wir lassen uns von abgedroschenen Ausreden nicht abspeisen!

Geltendmachung des Anspruchs: Nachweise, Fristen & Antragstellung

Allein gegen die Rechtsabteilung von SunExpress anzutreten, ist stressig und oft zum Scheitern verurteilt. Genau deshalb solltest du Scheissflug.de beauftragen.

Der Scheissflug.de-Prozess: Einfach und transparent

  1. Kostenlose Prüfung: Nutze unser Online-Formular, um kostenlos und unverbindlich zu überprüfen, ob dein Flug für eine Entschädigung berechtigt sein könnte.
  2. Online-Beauftragung: Nachdem du die Prüfung abgeschlossen hast, kannst du uns online beauftragen. Mit der Eingabe deiner persönlichen Daten hast du den Großteil der Formalitäten bereits erledigt.
  3. Vollmacht und Dokumente: Wir nehmen unmittelbar Kontakt mit dir auf, da wir deine unterschriebene Vollmacht benötigen, um deine Forderungen SunExpress gegenüber rechtlich vertreten zu dürfen. Ohne diese Ermächtigung würde jegliche Kommunikation zum Fall verweigert.
  4. Dokumente und Belege: Sende uns alle relevanten Unterlagen zu. Mit dem Erhalt der Vollmacht – und nach Möglichkeit schon mit digitalen Kopien relevanter Unterlagen – legen wir unverzüglich los.

Erforderliche Dokumente sind:

  • Buchungsbestätigung oder Zahlungsbeleg des Flugtickets samt Flugdaten.
  • Bordkarten (falls vorhanden).
  • Belege über zusätzliche Kosten (z.B. für Essen, Trinken, Hotel und Fahrten), falls SunExpress die Betreuungsleistungen nicht erbracht hat.
  • Die unterschriebene Vollmacht.

Hilfreich sind auch:

  • Vor Ort von der Airline möglichst schriftlich bestätigte Gründe für die Probleme mit dem Flug, oder deine Notizen zu mündlichen Aussagen.
  • Digitalfotos von flugrelevanten Infos auf Anzeigetafeln oder Monitoren.
  • Infos über Ersatzleistungen, die die Airline angeboten hat.
  • Kontaktdaten von Mitreisenden.

Du kannst alle Dokumente einfach als Scan oder Foto in dein passwortgeschütztes Kundenkonto hochladen, das wir für dich bei Riedl Inkasso anlegen. Alternativ senden wir dir auch unsere Kontaktdaten für die Übermittlung per E-Mail (info@scheissflug.de), Fax oder postalisch zu.

Mehr ist für dich nicht zu tun, alles Weitere macht Scheissflug.de!

Fristen / Verjährung

Deine Ansprüche sind nicht unbegrenzt haltbar. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung drei Jahre. Diese Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der betroffene Flug stattfand oder stattfinden sollte.

Kontakt, Hilfe & Beschwerdewege – Deine Garantie

Scheissflug.de: Dein Vorteil und unser Versprechen

Wir sind der billigste Anbieter für Fluggastforderungen.

  • Kein Kostenrisiko: Du gehst bei uns keinerlei finanzielles Risiko ein. Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis.
  • Niedrige Provision: Unsere Provision beträgt lediglich 20 % (inkl. MwSt.) vom erzielten Entschädigungsbetrag.
  • Volle Kostenübernahme, auch vor Gericht: Selbst wenn wir für deine Sache vor Gericht gehen müssen, tragen wir das gesamte Kostenrisiko. Hast du keinen Erfolg, hast du auch keine Kosten – ganz einfach.

Unterstützung durch Rechtsdienstleister

Scheissflug.de ist ein online-basierter Rechtsdienstleister für Fluggastrechte, professionell und verbraucherfreundlich. Wir sind eine Marke der Riedl Inkasso GmbH & Co. KG in Hamburg.

Gründer und Geschäftsführer ist der Volljurist Andreas Marc Riedl, der auf fast 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Tausende erfolgreicher Fälle im geschäftsmäßigen Forderungsmanagement verweisen kann. Unser Team ist hochmotiviert, gut ausgebildet und rechtswissenschaftlich geschult. Wir nutzen ein ausgefeiltes System des Datenmanagements, um Fluggastfälle automatisiert vorzubereiten. Bei notwendigen Prozessen im In- und Ausland sichern wir uns die Unterstützung erfahrener und spezialisierter Vertragsanwälte.

Transparenz und Status

Den aktuellen Status deines Fluggastfalles kannst du jederzeit transparent in deinem individuellen Kundenbereich abfragen, der für dich bei Riedl Inkasso angelegt wird. Dort gelten höchste Standards der Datensicherheit und des Datenschutzes.

Post von SunExpress bekommen?

Solltest du nach unserer Beauftragung Post direkt von SunExpress erhalten, nimmst du unverzüglich Kontakt mit uns auf und sendest uns das Schreiben zu. Airlines unterbreiten oft Angebote, die du nicht vorschnell akzeptieren solltest, da sie möglicherweise nicht deinen vollen Ansprüchen entsprechen. Wir prüfen das Angebot für dich.

Durchsetzung weiterer Ansprüche (Schadensersatz)

Wir helfen dir auch bei weiteren Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Flug, wie etwa:

  • Schadensersatz wegen verpasster Termine (z.B. Verdienstausfall, verfallene Eintrittskarten).
  • Kostenerstattungen für selbst beschaffte Betreuungsleistungen (Essen, Hotel), wenn die Airline ihren Pflichten nicht nachkam.

Gib diese Ansprüche einfach unter „Zusätzliche Angaben im Online-Auftrag an. Auch hier gilt die Erfolgsprovision von 20 % (inkl. MwSt.) auf die erzielten Beträge.

Wie lange dauert es bis du dein Geld von SunExpress hast?

Die Dauer, bis du dein Geld auf dem Konto hast, ist schwer seriös abzuschätzen. Die Kooperationsbereitschaft der Airlines ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Manche Fälle sind in wenigen Wochen erledigt, andere können bis zu einem Jahr oder länger dauern, wenn ein juristischer Prozess notwendig wird. Auf die Arbeits- und Terminsituation bei den Gerichten haben wir keinen Einfluss. Aber sei versichert: Wir bleiben dran, bis deine Entschädigung bei uns eingetroffen ist und wir sie abzüglich unserer Provision direkt an dich weiterleiten.

Besonderheiten bei Überbuchung, Anschlussflügen & verpassten Verbindungen

Nichtbeförderung wegen Überbuchung

Wie bereits erwähnt, ist die Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung ein besonders krasses Ärgernis. In diesem Fall steht Fluggästen, die gegen ihren Willen zurückbleiben müssen, stets ein finanzieller Ausgleich zu. Hinzu kommt der Anspruch auf Unterstützung in Form der Ticketerstattung oder wahlweise einer anderweitigen Beförderung sowie Anspruch auf Betreuungsleistungen.

Die pauschale Entschädigung entspricht den normalen Sätzen (250 €, 400 €, 600 €). Die Airlines können diese Entschädigungspauschalen um 50 % kürzen, wenn der Ersatzflug dich auf Kurzstrecken nicht später als 2 Stunden, auf Mittelstrecken nicht später als 3 Stunden und auf Langstrecken nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Reiseziel landen lässt.

Besonderheit bei Herabstufung / Downgrade

Sollte SunExpress dich in eine niedrigere Beförderungsklasse umbuchen als gebucht, hast du Anspruch auf eine Kostenerstattung, die sich nach der Flugdistanz staffelt, selbst wenn kein Anspruch auf pauschale Entschädigung besteht:

  • 30 % des Flugpreises bei Kurzstrecken (bis 1500 km).
  • 50 % des Flugpreises bei Mittelstrecken (ab 1500 km innerhalb der EU oder 1500–3500 km von/zu Nicht-EU-Land).
  • 75 % des Flugpreises bei Langstrecken (über 3500 km von/zu Nicht-EU-Land).

Wirst du hingegen in eine höhere als die gebuchte Klasse gestuft (Upgrade), darf die Airline dafür keine Aufschläge oder Zuzahlungen verlangen. Scheissflug.de setzt auch diese zusätzlichen Ansprüche für dich durch.

Zusammenfassung: Grundvoraussetzungen für die Geltendmachung einer Entschädigung von SunExpress

Damit wir deine Ansprüche bei SunExpress erfolgreich durchsetzen können, müssen die folgenden Grundbedingungen erfüllt sein:

  1. Geltungsbereich der EU-Verordnung: Der Flug muss von einem EU-Flughafen gestartet sein (egal wohin), oder auf einem EU-Flughafen landen, sofern er von einer EU-Airline ausgeführt wurde.
  2. Bestätigte Buchung und Pünktlichkeit: Du hattest eine bestätigte Buchung für den Flug und warst zur vorgegebenen Zeit mit allen relevanten Dokumenten am Check-in (spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit, falls keine Zeit genannt wurde).
  3. Keine außergewöhnlichen Umstände: SunExpress kann keine unzweifelhaft außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände als Ursache für die Probleme nachweisen.
  4. Verjährungsfrist: Die 3-jährige Verjährungsfrist, beginnend mit dem Ende des Jahres des Fluges, ist noch nicht abgelaufen.

Deine SunExpress Flugverspätung ist ärgerlich genug. Lass dir nicht auch noch die Entschädigung entgehen, die dir zusteht!

Prüfe jetzt deine Ansprüche bei Scheissflug.de, dem billigsten Anbieter für Fluggastforderungen, und wir übernehmen den Kampf für dich!

Warum sollte ich Flight-Club.com mit der Durchsetzung meiner Ansprüche beauftragen?

Flight-Club ist eine Marke der Riedl Inkasso GmbH & Co. KG in Hamburg. Das Unternehmen um Gründer und Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl zählt mit seinem effektiven Forderungsmanagement zu den etablierten in der Hansestadt. Der erfahrene Volljurist kann auf Tausende erfolgreicher Fälle in der geschäftsmäßigen Durchsetzung offener Forderungen verweisen. Von seinem professionellen Erfolgskonzept – neben dem hochmotivierten, gut ausgebildeten Team besonders auch Verbraucherfreundlichkeit, Transparenz, Beharrlichkeit und Technikaffinität – profitieren auch Flight-Club.com und die Kunden mit ihren Entschädigungsforderungen als Flugpassagiere.

Welche Formalitäten kommen auf mich zu?

Keine Panik, den Großteil der Formalitäten hast du mit dem Ausfüllen unseres Formulars auf der Startseite bereits erledigt. Wir benötigen nur noch deine Unterschrift unter der Vollmacht, die wir der Bestätigungsmail an dich anhängen. Nur mit der Vollmacht können wir gegenüber der Fluggesellschaft in deinem Namen Ansprüche einfordern. Auch Kopien von Buchungsbestätigung oder Zahlungsbeleg des Flugtickets samt Flugdaten sowie von Bordkarten und eventuell Belegen über zusätzliche Kosten sind erforderlich. Die unterschriebene Vollmacht und alle Kopien kannst du als Scans oder Fotos in dein Kundenkonto hochladen, das wir für dich bei Riedl Inkasso anlegen. Alternativ kannst du sie uns auch einfach per E-Mail (info@flight-club.com), Fax (040 / 52474161 9) oder postalisch (Riedl Inkasso GmbH & Co. KG, Kontor 4, Bella-Spanier-Weg 5, 20097 Hamburg) zukommen lassen.

Beauftrage ich Flight-Club.com automatisch, wenn ich das Prüfformular auf der Startseite benutze?

Nein, nicht automatisch. Erst wenn du nach Prüfung deiner möglichen Entschädigungsansprüche fortfährst mit der Eingabe deiner persönlichen Daten, gelangst du am Schluss zum Schalter „Auftrag erteilen“. Klickst du den an, sind wir beauftragt und per E-Mail geht eine Bestätigung an dich raus.

Kann ich auch für weitere Mitreisende Ansprüche einfordern?

Ja, das ist kein Problem. Solange alle Mitreisenden – egal ob Familie oder Reisegruppe – in einer Flugbuchung und mit jeweils regulären Tickets erfasst sind, können sie auch als Gruppe ihre Forderungen zu dem Flug geltend machen. Allerdings benötigen wir von jedem Mitreisenden eine unterschriebene Vollmacht, dass wir in seinem Namen Ansprüche einfordern dürfen. Für Minderjährige müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Trage bitte in unserem Formular auf der Startseite unter „Zusätzliche Angaben“ die Namen der Mitreisenden deiner Buchung ein und sende uns die Kopie der bestätigten Buchung.

Für Mitreisende von dir, die separat gebucht haben, müssen wir für die Durchsetzung ihrer Ansprüche jeweils auch separate Fälle anlegen.

Welche Leistungen stehen mir nach den EU-Fluggastrechten zu?

Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 kennt drei Sanktionskategorien, mit denen Verbraucher vor den häufigen Fällen von Nichtbeförderung, Flugannullierung und Verspätung im Luftverkehr geschützt werden sollen. Dies sind einmal die Ausgleichsleistungen, also finanzielle Entschädigungen, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro pro Ticket betragen können. Dann gibt es die Unterstützungsleistungen womit hauptsächlich die Wahl zwischen Erstattung der Flugscheinkosten samt Rücktransport zum ersten Abflugort oder einer alternativen Beförderung zum gebuchten Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen gemeint ist. Und drittens die Betreuungsleistungen, also unentgeltliche Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis

zu den Wartezeiten sowie bei Bedarf die Hotelunterbringung samt Transfers.

Übernimmt Flight-Club.com auch die Durchsetzung weiterer Ansprüche wie etwa Schadensersatz?

Ja. Über finanzielle Entschädigungen nach EU-Verordnung Nr. 261/2004 hinaus können weitere Ansprüche anfallen. Dies kann etwa Schadensersatz für verpasste Termine (z.B. verfallene Eintrittskarten oder Verdienstausfall) sein, aber auch die Erstattung von eigenen Kosten für Verpflegung während großer Wartezeiten, sofern die Airline ihrer Betreuungspflicht (Essen und Trinken, ggf. auch Hotelunterkunft samt Transfers) nicht nachgekommen ist. Flight-Club.com ist auch bei der Einforderung solcher weiteren Ansprüche behilflich. Bitte nenne uns solche Ansprüche beim Onlineauftrag an uns unter „Zusätzliche Angaben“ und füge entsprechende Belegkopien bei. Auch in diesen Fällen wird unsere Provision von 20 % (inkl. MwSt.) auf die erzielten Beträge nur bei Erfolg unserer Arbeit erhoben.

Ich hatte meine Forderungen bereits selbst an die Airline gerichtet, aber nichts erreicht. Kann Flight-Club.com noch etwas für mich tun?

Ja, du kannst uns dennoch mit der Einforderung der Ansprüche beauftragen, ohne das dir ein Kostenrisiko entsteht. Die Abweisung erster Forderungen, besonders auch wenn sie direkt vom Fluggast kommen, ist bei Airlines verbreitete Praxis. Schreibe bei unserer Beauftragung über unserer Formular unter „Zusätzliche Angaben“ einen entsprechenden Hinweis und sende uns neben den erforderlichen Dokumenten einfach die gesamte Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zu deinem erfolglosen Versuch. Wir prüfen deinen eingereichten Anspruch samt Reaktion der Airline und welches weitere Vorgehen angeraten ist. Auch dann gilt: Unsere Provision von 20 % (inkl. MwSt.) ziehen wir nur im Erfolgsfall von der Entschädigungszahlung ab.

Warum muss ich eine Vollmacht geben?

Der Airline gegenüber müssen wir nachweisen, dass du uns ermächtigt hast, in deinem Namen berechtigte Ansprüche einzufordern. Ohne diese Ermächtigung würde jegliche Kommunikation zum Fall verweigert. Die in der Vollmacht enthaltene Abtretungsvereinbarung ist formal notwendig, um den Weg der Sammelforderung beschreiten zu können. Die Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Entschädigung, die dir zusteht. Der erzielte Entschädigungsbetrag wird direkt nach Eingang abzüglich unserer Erfolgsprovision von 20 % (inkl. MwSt.) auf dein Konto weitergeleitet.

Welche Dokumente werden benötigt?

Neben der unterschriebenen Vollmacht sind besonders Kopien von der Buchungsbestätigung oder zumindest der Zahlungsbeleg des Flugtickets samt Flugdaten sowie möglichst von Bordkarten und eventuell Belegen über zusätzliche Kosten erforderlich.
Hilfreich sind auch weitere Infos wie z.B. vor Ort von der Airline schriftlich bestätigte Gründe für die Probleme mit dem Flug oder deine Notizen zu mündlichen Aussagen. Auch Infos zu angebotenen und angenommenen Ersatzleistungen sowie Digitalfotos von flugrelevanten Hinweisen auf Anzeigetafeln oder Monitoren können nützlich sein.

Kleiner Tipp: Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit anderen Passagieren des Fluges Kontaktdaten auszutauschen.

Wie übermittele ich Dokumente an Flight-Club.com?

Wir legen für dich zeitnah ein Kundenkonto mit passwortgeschütztem Login an, in das du Dokumente hochladen kannst. Kopien sind als eingescannte PDF-Dateien für uns am einfachsten zu handhaben, aber auch gut fotografierte Bilddateien (möglichst als JPG) gehen. Sollte der Zugang unerwartet scheitern, informiere uns bitte unverzüglich per E-Mail (info@flight-club.com). Alternativ kannst du uns derweil Dokumente und Nachrichten auch per E-Mail, per Fax (040 52474161 9) oder postalisch (Riedl Inkasso GmbH & Co. KG, Kontor 4, Bella-Spanier-Weg 5, 20097 Hamburg) zukommen lassen.

Fallen durch den Gang vors Gericht weitere Kosten für mich an?

Nein. Wenn ein rechtliches Verfahren zur Durchsetzung Deiner berechtigten Forderung unerlässlich wird, weil die Airline uneinsichtig bleibt, entstehen Dir keine weiteren Kosten. Das Risiko übernimmt Flight-Club.com. Für Dich bleibt es dabei: Nur im Erfolgsfall erhalten wir 20 % (inkl. MwSt.) Provision vom erzielten Entschädigungsbetrag. Haben wir keinen Erfolg, hast Du keine Kosten.

Wie bleibe ich über den Fortgang meines Auftrags auf dem Laufenden?

Flight-Club.com legt für dich bei Riedl Inkasso einen passwortgeschützten Kundenbereich an. Er ist quasi die individuelle Informationszentrale für deinen Auftrag. Hier kannst du jederzeit den aktuellen Status Deines Fluggastfalles abrufen und auch Nachrichten und Dokumente hochladen. Für den Kundenbereich gelten höchste Standards der Datensicherheit und des Datenschutzes. Parallel gibt es natürlich weiterhin die Möglichkeit, per E-Mail, Telefon oder Post mit uns in Kontakt zu sein.

Ich habe jetzt Post direkt von der Airline erhalten. Was soll ich tun?

Bitte nimm in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit uns auf und sende uns das Schreiben zu. Solche Schreiben sind oft eine Reaktion auf unsere Arbeit an dem Auftrag, den du uns erteilt hast. Meist unterbreiten die Airlines dann ein Entschädigungsangebot, das du jedoch nicht vorschnell akzeptieren solltest. Wir prüfen für dich, ob es tatsächlich Deinen berechtigten Ansprüchen entspricht.

Sollten wir zwischenzeitlich bereits rechtliche Schritte in deinem Fall eingeleitet haben, müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass wir die nicht kostenneutral rückgängig machen können.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung auf dem Konto habe?

Diese Frage lässt sich kaum seriös abschätzen, zu unterschiedlich ist die Kooperationsbereitschaft der Fluggesellschaften. Zeichnet sich keine außergerichtliche Einigung ab, muss eine juristische Durchsetzung der Forderung abgewogen und vorbereitet werden. Auf die Arbeits- und Terminsituation bei den Gerichten haben wir – und ebenso unsere Vertragsanwälte vor Ort im In- und Ausland – keinen Einfluss. Dein Fall kann also in einigen Wochen erledigt sein, es kann aber auch bis zu einem Jahr oder länger dauern. Über dein Kunden-Login halten wir dich ständig auf dem Laufenden.

Sind alle Flugtickets für Entschädigungen anspruchsberechtigt?

Grundsätzlich sind nach der EU-Verordnung alle zu einem regulären Tarif erworbenen Tickets einer bestätigten Buchung jeweils anspruchsberechtigt. Das gilt auch für mitreisende Kinder, sofern sie mit eigenem Ticket fliegen und nicht von der Fluggesellschaft kostenlos befördert werden. Anspruchsberechtigt sind auch Fluggäste, deren Flugschein über ein Programm der Kundenbindung oder anderer Werbung als Prämie ausgegeben wurde. Ausgeklammert sind jedoch Passagiere, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist – wie etwa Sondertarife der Airlines für ihr Personal.

Wonach bemisst sich die Höhe von Entschädigungen?

Die Höhe der finanziellen Ausgleichsleistungen nach den EU-Fluggastrechten ist in erster Linie abhängig von der Entfernung zwischen dem Startflughafen und dem Endziel der Reise. Die Entfernung dieser beiden Orte wird nach der Großkreismethode errechnet. Die tatsächlich geflogenen Kilometer spielen dabei keine Rolle, auch dann nicht, wenn das Reiseziel nur mit mehreren Anschlussflügen zu erreichen ist.

Für Flüge innerhalb der EU gelten nur zwei Entfernungskategorien: Flüge bis zu 1500 km (Kurzstrecke) und Flüge von mehr als 1500 km (Mittelstrecke). Bei Flügen aus der EU ins Nicht-EU-Ausland und umgekehrt sind es drei Kategorien: Bis 1500 km (Kurzstrecke), 1500 km bis 3500 km (Mittelstrecke) und mehr als 3500 km (Langstrecke). Für Flüge aus dem Nicht-EU-Ausland in die EU bestehen nur dann Entschädigungsansprüche, wenn der Flug von einer EU-Airline ausgeführt wurde.

Bei Kurzstreckenflügen beträgt eine Entschädigung 250 Euro, bei Mittelstrecke 400 Euro und bei Langstrecke 600 Euro pro Ticket. In bestimmten Fällen können diese Beträge von den Airlines halbiert werden.

Wieso wird meine Entschädigung um 50 % gekürzt?

Nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004 haben Airlines in bestimmten Fällen das Recht, Entschädigungszahlungen zu halbieren. Dies gilt vor allem bei Flugannullierung und Nichtbeförderung (wegen Überbuchung), wenn der Alternativflug, den die Airline anbieten muss, in Bezug zur planmäßigen Abflug- und Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flug innerhalb eines festgelegten Zeitfensters startet und am Reiseziel landet.

Wann gilt ein Flug als gelandet?

Entschädigungspflichtige Flugverspätungen beziehen sich auf die Landung am letzten Zielflughafen. Eine Landung gilt noch nicht als erfolgt, wenn die Reifen der Maschine dort den Boden der Landebahn berühren, sondern dann, wenn eine erste Tür des Flugzeugs geöffnet wird, damit die Passagiere aussteigen können.

Gelten Fluggast-Ansprüche auch für Pauschalreisen?

Ja, seit der Neufassung der EU-Fluggastrechteverordnung vom 11.02.2004 erstreckt sich der Schutz von Fluggästen auch auf den Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen.

Wann verjähren Ansprüche nach den Fluggastrechten?

In Deutschland können Fluggäste ihre Forderungen nach der EU-Verordnung mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand bzw. hätte stattfinden sollen, noch 3 Jahre lang geltend machen. Danach ist die Verjährungsfrist abgelaufen.