Deine Reise ist im Eimer? Wir holen Dein Geld von Tunisair zurück!

Eine Verspätung, ein Flugausfall oder eine Überbuchung mit Tunisair, der nationalen Fluggesellschaft Tunesiens, ist nicht nur ein massiver Scheiss-Ärger, sondern kann Deine gesamten Reisepläne ins Wasser fallen lassen. Und hier kommt die knallharte Wahrheit, die Du wissen musst: Tunisair wurde 2024 in einer großen Analyse als die schlechteste Fluggesellschaft der Welt eingestuft. Wenn eine Airline ohnehin schon so schlecht dasteht, kannst Du Dir vorstellen, wie hoch ihre Bereitschaft ist, Dir Deine berechtigte Entschädigung freiwillig auszuzahlen.

Du bist kein Einzelkämpfer in diesem Kampf. Fluggesellschaften wie Tunisair verlassen sich darauf, dass Du den zeitaufwändigen Stress und das Kostenrisiko eines juristischen Streits scheust. Sie weisen berechtigte Forderungen mit abgenutzten Floskeln ab oder reagieren einfach nicht.

Schluss damit! Scheissflug.de ist der billigste und stärkste Partner, um Dir zu Deinem Recht zu verhelfen – ohne jedes Kostenrisiko und ohne den geringsten Stress für Dich. Wir kümmern uns um die Durchsetzung Deiner Forderungen, egal wie schlecht Tunisair dasteht. Wir sorgen dafür, dass die Airline zahlt, was Dir zusteht.

Greifen die EU-Fluggastrechte überhaupt bei Tunisair-Flügen?

Ja, aber nur unter ganz bestimmten und strengen Bedingungen!

Die Grundlage für Deine Forderung ist die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Dieses europäische Gesetz schützt Dich als Passagier bei Annullierungen, Nichtbeförderungen oder großen Verspätungen.

Da Tunisair die nationale Fluggesellschaft Tunesiens ist und ihren Sitz in Tunis hat, ist sie keine EU-Fluggesellschaft. Das ist entscheidend für die Anwendung der EU-Rechte.

Der Schutz der EU-Verordnung greift bei Tunisair nur, wenn Dein Flug:

  1. Von einem EU-Flughafen startet, unabhängig vom Zielort (z.B. ein Flug von Frankfurt nach Tunis).
  2. Nicht aber, wenn Dein Flug aus einem Drittland (z.B. Tunis) in die EU (z.B. nach Wien) landet, da Tunisair keine EU-Airline ist.

Wichtig: Der Schutz gilt auch, wenn Dein Flug Teil einer Pauschalreise war.

Scheissflug.de prüft diese kritische Geltungsfrage knallhart, bevor wir überhaupt loslegen, um Dein Risiko zu minimieren.

Welche grundlegenden Bedingungen musst Du erfüllen?

Damit Du Anspruch auf Entschädigung hast, musst Du folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Du hattest eine bestätigte Buchung für den Flug.
  • Du bist rechtzeitig am Check-in erschienen (falls keine Zeit genannt wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit).
  • Deine Ansprüche sind nicht verjährt (in Deutschland sind das in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand).

Ab wann steht Dir bei einer Tunisair-Störung finanzielle Entschädigung zu?

Ein Anspruch auf pauschale Entschädigung (Ausgleichsleistung) entsteht, wenn die Störung von Tunisair zu verantworten ist und Du eine erhebliche Zeitverzögerung hinnehmen musstest.

Wir helfen Dir, diese Forderungen durchzusetzen, wenn:

Hatte Dein Tunisair-Flug mindestens 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft?

Wenn Dein Flug drei Stunden oder mehr Verspätung am Endziel Deiner Reise hat, steht Dir in der Regel derselbe finanzielle Ausgleich zu, wie bei einer Annullierung.

Der entscheidende Knackpunkt, den Tunisair gerne verschleiert: Ein Flug gilt nicht beim ersten Bodenkontakt als gelandet, sondern erst, wenn sich die erste Tür öffnet, damit die Fluggäste aussteigen können. Diese wenigen Minuten können über Deinen Anspruch entscheiden, und wir kennen diesen Trick der Airline.

Wurde Dein Tunisair-Flug kurzfristig annulliert oder umgebucht?

Wird Dein Tunisair-Flug gestrichen (annulliert) oder kurzfristig umgebucht, hast Du grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn Du weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert wurdest.

Der genaue Anspruch hängt von dem Zeitpunkt ab, wann Du informiert wurdest, und von der Angemessenheit des angebotenen Ersatzfluges:

  • Benachrichtigung zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug: Du hast Entschädigungsanspruch, wenn Dir ein Alternativflug angeboten wurde, der mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später am Ziel landet als ursprünglich geplant.
  • Benachrichtigung weniger als 7 Tage vor Abflug: Die Zeitfenster sind noch enger. Du hast Entschädigungsanspruch, wenn der Alternativflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später am Ziel landet.

Wenn Tunisair diese strengen Fristen nicht einhält, setzen wir Deine pauschale Entschädigung durch.

Wurde Dir die Beförderung von Tunisair verweigert (Überbuchung)?

Wenn Dir trotz gültigem Ticket die Beförderung verweigert wird – meistens wegen Überbuchung – steht Dir stets ein pauschaler finanzieller Ausgleich zu.

Lass Dich nicht übervorteilen! Tunisair wird versuchen, Dich zum „freiwilligen“ Verzicht zu bewegen und Dir Gutscheine anzubieten. Solche Angebote sind in der Regel mit einem Verzicht auf Deine gesetzlich verbrieften Entschädigungsansprüche verbunden. Wir sorgen dafür, dass Du den vollen Betrag erhältst.

Wie hoch ist die Entschädigung, die Du von Tunisair fordern kannst?

Die Höhe Deiner Entschädigung ist gesetzlich pauschal festgelegt und hängt ausschließlich von der Entfernung zwischen Startflughafen und Endziel Deiner Reise ab.

Dabei spielt der gezahlte Ticketpreis keinerlei Rolle – Du hast denselben Anspruch, ob Du First Class geflogen bist oder ein Billigflieger-Ticket hattest.

Die Entschädigungspauschalen sind gestaffelt:

FlugstreckeEntfernungsbereichPauschale Entschädigung
KurzstreckeBis zu 1.500 km250 Euro
Mittelstrecke1.500 bis 3.500 km (von/zu Nicht-EU-Airport)400 Euro
LangstreckeÜber 3.500 km (von/zu Nicht-EU-Airport)600 Euro

Diese Beträge stehen Dir pro Ticket zu, also auch für mitreisende Kinder, sofern sie ein eigenes, bezahltes Ticket besitzen.

Kann Tunisair die Entschädigung halbieren? (50 %-Regel)

Ja, in bestimmten Fällen hat Tunisair das Recht, die Entschädigungszahlung um 50 % zu kürzen.

Dies ist der Fall bei Annullierung oder Nichtbeförderung, wenn Tunisair Dir einen Alternativflug anbietet, der Dich nur geringfügig später an Dein Ziel bringt als ursprünglich geplant.

Beispiele für die maximale zulässige Verspätung des Ersatzfluges, damit Tunisair kürzen darf:

  • Kurzstrecke (bis 1500 km): Ankunft nicht später als 2 Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit.
  • Mittelstrecke (1500 – 3500 km): Ankunft nicht später als 3 Stunden.
  • Langstrecke (über 3500 km): Ankunft nicht später als 4 Stunden.

Bei Langstreckenflügen kann die Entschädigung auch halbiert werden, wenn die tatsächliche Ankunftsverspätung zwischen 3 und maximal 4 Stunden liegt (dann gibt es 300 Euro statt 600 Euro).

Wir prüfen genauestens, ob Tunisair die strikten Zeitfenster eingehalten hat, denn nur dann ist eine Kürzung überhaupt zulässig!

Kann Tunisair die Zahlung wegen „außergewöhnlicher Umstände“ verweigern?

Tunisair wird, wie alle Airlines, versuchen, sich mit dem Argument der „außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände vor der Zahlung zu drücken. Liegen diese unzweifelhaft vor und hätte Tunisair die Störung auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden können, entfällt der Anspruch auf pauschale Entschädigung.

Was gilt als außergewöhnlicher Umstand (und befreit Tunisair von der Zahlung)?

Das sind externe Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen:

  • Extreme Wetterbedingungen (Unwetter, Nebel, Sturm).
  • Streiks von Fluglotsen oder externem Flughafenpersonal.
  • Sperrungen des Luftraums, Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität.
  • Vogelschlag oder Naturkatastrophen.

Was gilt NICHT als außergewöhnlicher Umstand (und ist Tunisairs Problem)?

Fluggesellschaften versuchen oft, sich mit fadenscheinigen Begründungen herauszureden. Was rechtlich die Verantwortung der Airline ist:

  • Technische Probleme an der Maschine. Gerichte haben entschieden, dass technische Mängel meistens in der Verantwortung der Airline liegen.
  • Streiks des eigenen Personals (Piloten, Flugbegleiter).
  • Personelle und wirtschaftliche Fehlkalkulationen (z.B. mangelnde Auslastung, um Flüge zusammenzulegen).

Unser juristischer Knallhärte-Vorteil: Für Dich als Laien ist es fast unmöglich, die komplexe Rechtsprechung zu überblicken und die Ausreden von Tunisair zu entkräften. Die Experten von Scheissflug.de kennen die aktuelle Rechtslage und die relevanten gerichtlichen Entscheidungen im Detail. Wir lassen uns von abgedroschenen Ausreden der schlechtesten Airline nicht abspeisen!.

Was steht Dir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Unabhängig davon, ob Dir später eine finanzielle Entschädigung zusteht (also auch bei außergewöhnlichen Umständen), hast Du bei längeren Wartezeiten am Flughafen Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen von Tunisair.

Diese Leistungen werden fällig, wenn sich der Abflug verzögert:

FlugstreckeWartezeit ab:
Kurzstrecke (bis 1500 km)2 Stunden
Mittelstrecke (ab 1500 km)3 Stunden
Langstrecke (über 3500 km)4 Stunden

Zu den Betreuungsleistungen gehören:

  1. Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  2. Einige Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail).
  3. Sollte der Flug erst am nächsten Tag abgehen: Unterbringung im Hotel samt Transfers.

Wichtig: Kommt Tunisair seiner Pflicht zur Betreuung nicht nach, musst Du Dich selbst versorgen. Bewahre unbedingt alle Belege auf!. Scheissflug.de fordert diese Kosten zusätzlich zur pauschalen Entschädigung für Dich ein.

Hast Du ein Recht auf Rückerstattung oder andere Beförderung, wenn der Tunisair-Flug entfällt?

Ja, das ist Dein gesetzlich verbrieftes Unterstützungsrecht.

Kannst Du vom Tunisair-Flug zurücktreten?

Verzögert sich der Abflug Deines Tunisair-Fluges um mehr als 5 Stunden, kannst Du vom Flug zurücktreten.

In diesem Fall hast Du Anspruch auf:

  • Die volle Erstattung Deiner Flugscheinkosten (auch für bereits zurückgelegte und noch bevorstehende Flugabschnitte).
  • Wenn die Verspätung den Zweck Deiner Reise unmöglich gemacht hat, muss Tunisair Dich zudem kostenlos zum ersten Startflughafen Deiner gebuchten Gesamtflugstrecke zurückbringen.

Alternativ kannst Du eine anderweitige Beförderung zum Endziel Deiner Reise unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem von Dir gewünschten späteren Zeitpunkt wählen.

Was, wenn Tunisair Dich in eine niedrigere Klasse umbucht (Downgrade)?

Sollte Tunisair Dich in eine niedrigere Beförderungsklasse umbuchen (Downgrade), als Du gebucht hast, hast Du Anspruch auf eine Kostenerstattung für den betroffenen Flugabschnitt.

Die Erstattung staffelt sich nach Distanz:

  • 30 % des Flugpreises bei Kurzstrecken (bis 1500 km).
  • 50 % des Flugpreises bei Mittelstrecken (1500–3500 km).
  • 75 % des Flugpreises bei Langstrecken (über 3500 km).

Scheissflug.de setzt auch diese zusätzlichen Ansprüche für Dich durch.

Bekommst Du Entschädigung, wenn Du Deinen Anschlussflug mit Tunisair verpasst hast?

Ja, sofern alle Bedingungen der EU-Verordnung erfüllt sind und alle Flugabschnitte als eine einzige Reise gebucht wurden (unter einem Buchungscode).

Wenn Du wegen einer Verspätung Deines Zubringerfluges den Anschluss verpasst und Dein Endziel dadurch mehr als 3 Stunden verspätet erreichst, hast Du Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke.

Die Entschädigung richtet sich dann nach der Gesamtstrecke (bis zu 600 Euro).

Vorsicht bei separater Buchung: Wurden Zubringer- und Anschlussflug separat gebucht, hast Du bei einem verpassten Anschlussflug nur Anspruch auf Entschädigung für den verspäteten Zubringerflug – und auch nur, wenn dieser selbst mindestens 3 Stunden verspätet am Umstiegs-Airport landet. Die Airline muss in diesem Fall keine Ersatzbeförderung für den verpassten Anschlussflug organisieren.

Was benötigst Du, um Deine Ansprüche bei Tunisair durch Scheissflug.de geltend zu machen?

Als Einzelkämpfer hast Du gegen die Rechtsabteilung der als „schlechteste Airline der Welt“ titulierten Tunisair oft keine Chance. Lass uns den Scheiss-Ärger regeln – wir sind der billigste und stärkste Partner.

Welche Dokumente sind für den Auftrag erforderlich?

Wir benötigen folgende Unterlagen, die Du einfach digital (als Scan oder Foto) hochladen kannst:

  • Deine unterschriebene Vollmacht. Wir benötigen diese, um Deine Forderungen gegenüber Tunisair in Deinem Namen vertreten zu dürfen.
  • Buchungsbestätigung oder Zahlungsbeleg des Flugtickets samt Flugdaten.
  • Bordkarten (falls vorhanden).
  • Belege über zusätzliche Kosten (z.B. für Essen, Trinken, Hotel und Fahrten), falls Tunisair die Betreuungsleistungen nicht erbracht hat.

Welche zusätzlichen Nachweise sind hilfreich?

  • Vor Ort von Tunisair möglichst schriftlich bestätigte Gründe für die Probleme mit dem Flug.
  • Deine Notizen zu mündlichen Aussagen der Airline.
  • Digitalfotos von flugrelevanten Infos auf Anzeigetafeln oder Monitoren.
  • Infos über angebotene Ersatzleistungen.
  • Kontaktdaten von Mitreisenden.

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. Kostenlose Prüfung: Du nutzt unser Online-Formular auf der Startseite, um Deine möglichen Ansprüche zu prüfen – das ist unverbindlich.
  2. Online-Beauftragung: Nachdem Du uns online beauftragt hast, senden wir Dir eine Bestätigungs-E-Mail mit der Vollmacht zu.
  3. Dokumente übermitteln: Du lädst die unterschriebene Vollmacht und alle Belege als Scan/Foto in Dein passwortgeschütztes Kundenkonto hoch, das wir für Dich bei Riedl Inkasso anlegen. Hier gelten höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit.
  4. Wir legen los: Sobald wir die Vollmacht haben, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz, die juristische Prüfung und die Durchsetzung Deiner Ansprüche.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich Scheissflug.de beauftrage?

Wir sind nicht nur der billigste Anbieter für Fluggastforderungen, sondern auch Dein stärkster Partner, um Tunisair zur Kasse zu bitten:

Ist mein Kostenrisiko wirklich Null?

Ja! Das ist unser Versprechen:

  • Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis. Unsere Provision beträgt lediglich 20 % (inkl. MwSt.) vom erzielten Entschädigungsbetrag. Das ist der billigste Satz am Markt.
  • Selbst wenn wir für Deinen Fall vor Gericht ziehen müssen, tragen wir das gesamte Kostenrisiko. Hast Du keinen Erfolg, hast Du auch keine Kosten – ganz einfach.

Kann Scheissflug.de auch weitere Schäden einfordern?

Ja. Wir kümmern uns um die Durchsetzung weiterer berechtigter Forderungen, die Dir durch die Verspätung entstanden sind:

  • Schadensersatz für verpasste Termine (z.B. Verdienstausfall, verfallene Eintrittskarten).
  • Erstattung von Kosten für Verpflegung, Getränke oder Hotel, wenn Tunisair ihrer Betreuungspflicht nicht nachgekommen ist.

Auch in diesen Fällen gilt unsere niedrige Erfolgsprovision von 20 % (inkl. MwSt.) auf die zusätzlich erzielten Beträge.

Wer steckt hinter Scheissflug.de (Expertise und Vertrauen)?

Scheissflug.de ist eine Marke der renommierten Riedl Inkasso GmbH & Co. KG in Hamburg.

  • Der Gründer und Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl ist Volljurist und kann auf fast 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Tausende erfolgreicher Fälle im geschäftsmäßigen Forderungsmanagement verweisen.
  • Unser gesamtes Fachpersonal ist rechtswissenschaftlich geschult und fortgebildet.
  • Wir haben erfahrene Vertragsanwälte im In- und Ausland, falls ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung Deiner Fluggastrechte notwendig wird.

Wie lange dauert es, bis die Entschädigung da ist?

Eine seriöse Schätzung ist schwierig, da die Kooperationsbereitschaft von Tunisair und der Bearbeitungsaufwand bei den Gerichten stark schwanken.

  • Manche Fälle sind in wenigen Wochen erledigt.
  • Es kann aber auch bis zu einem Jahr oder länger dauern, wenn eine juristische Durchsetzung per Prozess notwendig wird.

Wir bleiben jedoch knallhart dran, bis Deine Entschädigung bei uns eingetroffen ist und wir sie Dir abzüglich unserer Erfolgsprovision direkt auf Dein Konto weiterleiten. Den aktuellen Status kannst Du jederzeit transparent in Deinem Kundenbereich abfragen.

Lass Dir Deine berechtigte Entschädigung für den Tunisair-Scheiss-Ärger nicht entgehen!

Prüfe jetzt kostenlos und unverbindlich Deine Ansprüche bei Scheissflug.de – dem billigsten Anbieter für Fluggastforderungen!